Gesundheitsreform

Gesundheitsreform

F.C. Hundhausen                                                                                                                          Kassel im April 2011

 

Empfehlungen zur „Gesundheits“-Reform

Was hat der Arzt mit der Krankenkasse seines Patienten zu tun ? - NICHTS !

Folgerung : jeder Patient wird „Privatpatient“. Der Arzt akzeptiert eine Gebührenordnung (GOÄ), die 4 Berechnungsstufen enthält. Stufe 1 entspricht etwa Sozialamt.

Jeder Bürger wird von Geburt an Mitglied einer Krankenkasse(KK) ; Als Kostendeckung bis zum 21. (?) Lebensjahr zum Beispiel das flächendeckende Kindergeld als Krankenkassen–Beitrag verwenden! – sinnvolle Anlage!).

Einziger staatlicher Eingriff : Kontrolle  ob  versichert.:(z.B. durch Einwohnermeldeamt  o.ä).

  • Die „Gesetzlichen Krankenkassen“(GKV)  werden aufgelöst bzw. privatisiert.
  • Freier Wettbewerb unter den KK –einschließlich Privatkrankenkassen.
  • Die „Kassenärztlichen Vereinigungen“ (KÄV)  werden zu Inkasso-Büros und Schlichtungsstellen  umgestellt. (bei Bedarf auch als „Ärztliche Verrechnungsstellen“). Säumige Rechnungszahler schätzungsweise 10-15%).
  • Der niedergelassene Arzt wird Pflichtmitglied dieser Organisation.
  • Das bedeutet :

    Krankenkassen sind  keine „Gesundheitskassen“! Routine- und Vorsorgeuntersuchungen; „Fitness-Massagen“ und Erholungskuren etc. sind keine („Kranken-) Kassenleistungen.

    Der „Kassenarzt“ wird wieder Freiberufler. Seine Standesvertretung und Registratur ist die Landes-Ärztekammer.

    Der Patient wählt seine Krankenkasse und kann mit dieser über Kostenerstattung verhandeln.

    Über die Rechnung sieht der Patient seine Arztkosten und kann deren Leistungsumfang  nachvollziehen. (Bei Wechsel der KK  werden Altersrückstellungen mitgenommen).

    Die für die Arztpraxen ineffizienten und zeitraubenden  Hemmnisse staatlicher und medizinischer Administrationen fallen weitgehend weg (Einschränkungen; Formularflut ).

    Fazit :

    Es zeigt sich einmal mehr, dass“ „verordnete Solidarität“ zwangsläufig zu  Bürokratisierung mit ineffizienten aber teurem Wasserköpfen an KK-und KÄV-Personal und unnötiger Überforderung der Leistungsträger  sowie allzu menschlichem Anspruchsdenken der Mitglieder führt

    Das derzeitige deutsche Gesundheitssystem wird doch nur durch immer wiederholte „staatlichen“ Subventionen, Beitragserhöhungen und  finanziellen Kürzungen bei den Leistungserbringern vor dem Zusammenbruch bewahrt

    Eine Versicherungs-mathematisch aufgebaute GesundheitsReform („KrankHeits-Reform“) wäre auf Dauer stabil und für alle Bürger gerecht und überschaubar.

    Allein durch die Entbürokratisierung würden die Kosten für die Patienten deutlich sinken. Etwaige Defizite würden -marktüblich - durch Beitragserhöhungen in den Versicherungsstufen II - IV  ausgeglichen.

    Fazit :

    Mit  sozialen  Reförmchen lässt sich das System  niemals stabilisieren.

    Eine wirksame, nachhaltige Reform, die allen Volksschichten gerecht wird, kann demnach erst nach Abschaffung (Privatisierung) der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV`en) nebst der „Kassenärztlichen Vereinigungen“ erfolgen.

    „Die detaillierte Ausarbeitung dieser Empfehlung sollte man Fachleuten überlassen. Das „Gesundheitssystem“ ist keine Ideologie- oder Glaubensangelegenheit! Hier ist die „Humanitas“, die Lebensgemeinschaft der Bürger ganz persönlich und direkt angesprochen.

 

eMail: hundhausen-kassel@t-online.de

Homepage : www.drhundhausen.de

     


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