Betreff : Emphelungen zur Gesundheits-Reform
Was
hat der Arzt mit der Krankenkasse seines Patienten zu tun ? – NICHTS !
Folgerung : jeder Patient wird
„Privatpatient“. Der Arzt bekommt eine Gebührenordnung (GOÄ)
, die 4 Berechnungsstufen enthält. Stufe
1 entspricht etwa Sozialamt.
Jeder Burger wird von Geburt an Mitglied
einer Krankenkasse(KK) ; (Kindergeld als Krankenkassen-Beitrag verwenden ! –
vernünftigste Anlage!).
Bei Wechsel der KK werden
Altersrückstellungen mitgenommen.
Kontrolle : z.B. Einwohnermeldeamt.
Rechnung Rechnung an KK
Arztpraxis <--------------------------à Patient >------------------------ ------<
Krankenkasse
Bezahlung KK
zahlt Betrag an Mitglied
Die „Gesetzlichen Krankenkassen“(GKV) werden aufgelöst bzw. privatisiert.
Freier Wettbewerb unter den KK.
Die „Kassenärztlichen Vereinigungen“ (KÄV) werden zu
Inkasso-Büros und Schlichtungsstellen
umgestellt. ( säumige Rechnungszahler schätzungsweise 10-15 % ).
Der niedergelassene Arzt wird
Pflichtmitglied dieser Organisation.
Das bedeutet :
Der Arzt wird wieder Freiberufler.
Der Patient wählt seine Krankenkasse und
kann mit dieser über Kostenerstattung verhandeln.
Über die Rechnung sieht er seine Arztkosten
und kann deren Leistungsumfang kontrollieren.
Die für die Arztpraxen unzumutbaren
ineffizienten bürokratischen Einrichtungen fallen weg. Hierdurch und in
Verbindung mit dem Wegfall der kostenträchtigen „Wasserköpfe“ GKV und KÄV würde das Budget der Medizinischen Gesamtversorgung
ganz erheblich entlastet; das heißt, normalisiert.
Das in seinen Anfängen seit 80 Jahren
bestehende deutsche „Gesundheits“ (?)-System hat sich
selbst den sozial - bürokratischen Strick gedreht. Staatliche, sozial
eingebettete Mini-Reformen helfen hier nicht weiter. Haben wir den Mut, diesen
Strick zu durchtrennen ehe er
Sich ganz zuzieht !
Dr.med.F.C. Hundhausen Kassel,
im November 200Im Im Weidengarten 7 E-mail : mac@drhundhausen.de
D-34
130 Kassel Tel.:
0561-66674
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